PRAXIS FÜR SPRACHTHERAPIE BARBARA VORNHOLT

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Was müssen Sie tun, bevor Sie den ersten Termin wahrnehmen können?

Die Voraussetzung für die Aufnahme der Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Diese Verordnung stellt Ihnen der behandelnde Arzt (z.B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe usw.) aus.

Wenn Sie einen Termin zur Erstvorstellung mit uns vereinbart haben, dann bringen Sie diese Verordnung bitte mit. Sollten Ihnen andere Untersuchungsunterlagen (z.B. Berichte, Testergebnisse usw.) vorliegen, dann wäre es schön, wenn Sie auch diese mitbrächten. Erst nach der Erstvorstellung werden wir mit Ihnen einen festen Termin besprechen.

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Quettinger Str. 220 | 51381 Leverkusen | Telefon (0 21 71) 8 33 35