Fütterstörung (FST)
Immer häufiger erhalten wir Anfragen von besorgten Eltern, deren Kinder ein auffälliges Ess-/Trinkverhalten zeigen.
Unterscheiden muss man hier zwischen einem beeinträchtigten Ess-/Trinkverhalten auf der Verhaltensebene und tatsächlich organischen Beeinträchtigungen (z.B. LKG-Spalten…). Um Ihnen eine Hilfe zu geben, in welchem Bereich der Störungen Sie sich mit den Schwierigkeiten Ihres Kindes wiederfinden können, hier eine kurze Umschreibung der Begriffe „Fütterstörung“ (im Folgenden kurz „FST“ genannt) und „Mund-und Esstherapie“ (im folgenden kurz „MET“) genannt.
Die Diagnose Fütterstörung – (FST) wird immer dann gestellt, wenn es sich um auffällige Essgewohnheiten handelt, die mit einer Störung auf der Verhaltensebene des Kindes einhergehen. Diese Kinder trinken z.B. immer nur aus dem blauen Becher, essen ihr Brot nur in Würfelchen geschnitten, es muss immer der Teddy mit am Tisch sein… Kauen, Schlucken, Trinken aller Konsistenzen sind also grundsätzlich möglich, es liegen keine körperlichen oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen vor.
Dennoch kann eine FST zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen, wenn ein Kind aus diesen Gründen immer weniger zu sich nimmt oder sich nur sehr eingeschränkt ernährt. Auf der zwischenmenschlichen Eben kommt es ebenfalls zu großen Spannungen, denn Sie als Eltern möchten natürlich, dass Ihr Kind über die Ernährung alle wichtigen Nährstoffe zu sich nimmt, um so optimal zu wachsen, zu gedeihen und sich zu entwickeln.
Wenn Sie dann auch noch von anderen Müttern, Bekannten oder Verwandten auf das schlechte Essverhalten Ihres Kindes angesprochen werden, wird meist ein Teufelskreis ausgelöst, der zunächst bei Ihnen, dann bei Ihrem Kind und allen anderen Beteiligten einen enormen Druck aufbaut. Dieser Druck schraubt sich meist wie in einer Spirale immer mehr und mehr nach oben und führt nicht selten zu totaler Verweigerung und Hilflosigkeit.
Sie tun als Eltern sehr gut daran, sich mit solchen Sorgen zunächst an Ihren Kinderarzt/-ärztin zu wenden und diese/n um Rat und Hilfe zu bitten. Sollten Sie dort nicht erfolgreich weiter kommen, können Sie um eine Verordnung bei einer Sprachtherapeutin bitten, die Sie und Ihr Kind kennenlernen und beraten wird. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, auf der für eine erste Einschätzung mindestens drei Therapieeinheiten vermerkt sein sollten. Die behandelnde Therapeutin kann dann einschätzen, ob und wie häufig Sie weitere Termine wahrnehmen sollten und wird einen entsprechenden Bericht an Ihren Arzt/Ärztin weiterleiten.
In den therapeutischen Sitzungen wird der Schwerpunkt darauf liegen, Sie als Eltern so gut zu beraten und anzuleiten, dass Ihr Kind mit Genuss, Appetit und ganz selbstverständlich (und so selbständig wie möglich) alle Speisen zu sich nimmt, die seinem Alter und seinem Entwicklungsstand entsprechen. Die Dauer einer solchen Behandlung hängt von sehr vielen Aspekten ab und kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Die Kosten werden von den Krankenkassen getragen.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Mund- und Esstherapie (MET) um ein Behandlungskonzept für Kinder, die mit einer körperlichen oder krankheitsbedingten Beeinträchtigung geboren wurden oder eine solche entwickelt haben. Hier kann und muss die Behandlung also gleich nach der Geburt einsetzen.
Außer den Ärzten sind da auch Hebammen Ansprechpartnerinnen.
Es gibt Kinder, die mit einer „Saugschwäche“ (nicht selten Begleitfaktor eines Morbus Down), also einer Schwäche der zum Saugen benötigten Mund- und Zungenmuskulatur zur Welt kommen. Oder Kinder mit einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte (LKG), die vor oder nach einer möglichen Operation mit Hilfsmitteln zur Nahrungsaufnahme geführt werden müssen. Kinder, die beatmet wurden, Wahrnehmungsstörungen haben, ein Reflux-Syndrom haben…
Auch in diesen Fällen tun Sie als Eltern sehr gut daran, sich mit Ihren Sorgen zunächst an Ihren Kinderarzt/-ärztin zu wenden und diese/n um Rat und Hilfe zu bitten. Sollten Sie dort nicht erfolgreich weiter kommen, können Sie um eine Verordnung bei einer Sprachtherapeutin bitten, die Sie und Ihr Kind kennenlernen und beraten wird. Zu dieser Beratung benötigen Sie ebenfalls eine ärztliche Verordnung, auf der die Ärztin/der Arzt ihre/seine Diagnose vermerkt und die Anzahl der Behandlungen, die sie/er für erforderlich hält.
Die behandelnde Therapeutin wird eine sorgfältige Anamnese mit Ihnen durchführen und Sie zu Übungen anleiten, die Sie auch zu Hause weiter mit Ihrem Kind durchführen werden. Es gibt zahlreiche Hilfsmittel (Lagerungskissen, Spezialsauger, Löffel, Beiß-Kau-Spielzeuge…) die Ihnen bei Bedarf vorgestellt und gemeinsam ausprobiert werden. Der Schwerpunkt liegt auch hier darin, Sie als Eltern zum Experten zu machen, denn Sie haben die Fütter-/Ess-Situation mehrmals täglich zu bewältigen, die Therapeutin nur 1-2 x in der Woche.